Nicht schlecht gestaunt habe ich, als ich bei heise.de den Beitrag zur Urheberrechtsreform in der Schweiz las. Dort äußerte sich das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum (IGE), dass die Revision des Urheberrechts nicht nur zugunsten der Rechteinhaber ausfallen sollte.
Der Gesetzesentwurf sieht demnach vor, dass ein Kopierschutz nicht umgangen werden darf. Andererseits wiederum wird gesagt: „Das Umgehungsverbot kann gegenüber denjenigen Personen nicht geltend gemacht werden, welche die Umgehung ausschließlich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vornehmen“. Heißt im Klartext – wer etwas legales vorhat und der Kopierschutz ist ihm dabei im Weg, darf ihn nach Herzenslust aushebeln.
Natürlich meldeten sich sofort die Vertreter der Unterhaltungsindustrie, die dem Kopieren Tür und Tor geöffnet sehen. Und im Gegenzug meldeten sich auch Freunde von frei zugänglichen Inhalten, die genauer definiert wissen wollten, für welche Bereiche diese Umgehung zutreffend ist.