Diese Woche gab ich mir endlich das Vergnügen, meinen neuen Personalausweis zu beantragen. Seit letztem Jahr wird nur noch der neue Personalausweis, sprich: im Scheckkartenformat mit Chip, ausgestellt. Lobenswert am neuen Personalausweis ist seine reibungslose Einführung. Im Gegensatz zur Maut und zur Einführung der EGK (elektronische Gesundheitskarte) war die neue Version einfach da und es gab keine Diskussionen.
Bei der Beantragung wird man gefragt, ob man seine Fingerabdrücke auf dem Ausweis gespeichert haben möchte. Wenn der Papierkram erledigt ist, bekommt man ein Informationspapier, was auf die neuen Möglichkeiten des Personalausweis hinweist. Denn bei Abholung muss man sich entscheiden, ob man die Onlinefunktionalität nutzen möchte oder nicht. Ich bin noch schwer am Überlegen, ob ich die Funktion nutzen möchte, denn der Einsatz des Onlinefunktion zieht ein Lesegerät nach sich, dessen Treiber vielleicht mehr überträgt, als mir lieb ist.
Beim Durchlesen stieß ich dann auf folgende Passage „Zutrittsysteme: Der Zutritt zu Werksgeländen oder Firmen ist oft nur Mitarbeitern gestattet. Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht ein zuverlässiges Zutrittsmanagement.“ Erstmal war ich positiv überrascht – tolle Idee: Zeiterfassung usw. ohne dass man viele Karten und Chips mit sich herumtragen muss. Dann musste ich aber an meine Freundin denken (stellvertretend für alle EU-Bürger, denen es frei steht, in einem EU-Land ihrer Wahl zu arbeiten) und kam zu der Erkenntnis, dass man in dem Satz problemlos „Mitarbeiter“ durch „Deutsche“ ersetzen kann und schon hat man den eigentlichen Inhalt erfasst. Denn dahinter steht: Kein deutscher Staatsbürger – kein Zutritt. Wer denkt sich denn sowas aus?
Nicht-EU-Ausländer müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Zumindest „bei uns“ in Frankreich sieht die ziemlich ähnlich aus wie ein Personalausweis, nur mit teilweise geänderten Aufschriften (carte de séjour statt carte d’identité, und die Staatsangehörigkeit, soweit ich mich erinnere).
EU-Ausländer können eine solche auch beantragen, sie dient ihnen dann als Ausweisdokument.
Das müßte in Deutschland eigentlich ähnlich sein – und damit wäre die Gleichbehandlung der EU-Ausländer wieder gewährleistet.
Tatsächlich wird sich aber wahrscheinlich eh jede große Firma weiterhin auf ihren Betriebsausweis verlassen wollen.
In Deutschland ist es so, dass es da ein Papier gibt, aber keinen gesonderten Ausweis. Den gibt erst, wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Ansonsten weist man sich mit seinem Reisepass aus, der auch allgemein akzeptiert wird. Von daher ist das mit der Zutrittsberechtigung via Personalausweis ein Witz in meinen Augen.