Gerade las ich bei Dirk die magischen Worte „Reisepass“ und „lauschen“. Anfang Juni hatte der Bundesrat genehmigt, dass biometrische Daten auf dem RFID-Chip im Reisepass gespeichert werden dürfen. Zwar spricht man von ziemlich guten Verschlüsselung der Daten, aber betrachten wir doch mal die Schattenseiten…
- Mit der Speicherung der Daten wurde auch gleichzeitig genehmigt, dass die Daten von der Polizei und Ordnungsbehörden elektronisch angefordert werden dürfen (auch für Verkehrsdelikte). Ergo – Chip zerstören bringt überhaupt nichts, die Daten können sofort abgerufen werden.
- Auch wenn die Daten sicher sind, wer kann gewährleisten, dass sie beim Auslesen nicht irgendwo unverschlüsselt auf einer Festplatte landen und dort ausgelesen werden können?
Und wenn schon die Bevölkerung kriminalisiert wird, warum dann nicht gleich richtig? Werfen wir mal einen Blick auf den kürzlich verabschiedeten Paragraphen 202c des Strafgesetzbuches…
§ 202c
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Konstruieren wir mal einen ganz einfachen Fall: Ein Administrator bekommt von der Firmenleitung den Auftrag, zu prüfen, ob der Datenverkehr, der die Firma betritt und verläßt, regulär ist. Tools gibt es dazu viele und allein dass er sich die Software besorgt, macht ihn strafbar. Er könnte ja theoretisch damit meinen privaten Mailverkehr abfangen, der nicht für ihn bestimmt ist (Ging mir gerade so durch den Kopf, denn §202 ist die Verletzung des Briefgeheimnisses). Noch besser fand ich das Beispiel auf den Seiten der Gesellschaft für Informatik – ein Jugendlicher, der sich das Passwort für das Pay-TV seiner Eltern besorgt. Statt ihm eine Standpauke zu halten, könnten sie ihn auch gleich in den Knast schicken.
Und natürlich die Mutter aller Fragen: Was ist mit dem Bundestrojaner?
Finstere Zeiten brechen an…
Wie gut, daß mein Rechner außerhalb Deutschlands steht – falls da noch eine SPur eines Keyloggers drauf sein sollte… 8|
Moment mal – macht sich da die Bundesregierung nicht selbst auch strafbar?? Und dann eine Geldstrafe; soviel zur Neuverschuldung… 😛 Obwohl – der Schäuble mal ein Jahr lang mundtot hinter Gittern – das wär doch erholsam… 😆
Natürlich würde es nicht Schäuble oder Schily treffen, sondern
die arme Sauden armen Programmierer, der den Trojaner geschrieben hat. Und plötzlich stellt sich mir eine interessante Frage:Angenommen ein Gesetz tritt am 1.7.2007 in Kraft, jemand hat aber die Straftat bereits 2005 begangen und wird jetzt erst erwischt. Kann man nach dem neuen Gesetz schon verurteilt werden? Ich meine – letztendlich könnte man die Tat ja schon mit Vorsatz begangen haben, wohl wissend welche Strafe einen erwartet und plötzlich kommt ein Gesetz daher, dass viel härter um sich greift und man dann die Tat garnicht begangen hätte.
Wenn zwischen Tat und Urteil die Gesetzeslage sich ändert, gilt immer die mildere Regelung. Das heißt, unter Umständen wirst du im Jahr X verhaftet für eine Tat, die im Jahr X+1 aus dem StGB gestrichen wird, und wenn dann in X+2 die Verhandlung ansteht, müssen sie dich freisprechen.
Es heißt aber auch, seit Jahrhunderten: nulla poena sine lege, keine Strafe ohne Gesetz, und daraus folgt zwingend, daß Strafgesetze nicht rückwirkend eingeführt werden können.
Nachtrag: Aber vielleicht will Herr Schäuble das auch noch ändern… 🙄
Danke für die Information, Loco! Rechtsgeschichten sind mir immer etwas suspekt, aber ein bißchen Grundwissen kann ja nie schaden 😉
Ich weiß das von Udo Vetter aus dem lawblog. 😉