Nachdem ich den Beitrag von Dirk heute las, mußte ich kurz einen Moment nachdenken – Wie war das denn damals(TM)? An mein erstes Modem konnte ich mich noch sehr lebhaft erinnern.
Ich hatte mein erstes Modem bei einem Hamburger Versand bestellt, der immer in der PC Professional (als sie noch professionell war) inserierte. Bestellt hatte ich erstmal am Telefon und dort wurde ich ganz nett darauf hingewiesen, dass mündliche Bestellungen nicht gültig sind und ich nur per Brief oder Fax bestellen kann. Ich kann mich auch nicht daran entsinnen, dass schon jemand Bestellungen per E-Mail entgegen genommen hat. In Ermangelung eines Fax-Gerätes schickte ich also per Post meine Bestellung hin.
Innerhalb von zwei Wochen stand der UPS-Mann vor meiner Türe. Mit zwei gleichgroßen Päckchen mit dem identischen Preis. Er lachte mich an und meinte, dass da wohl was schief gegangen sein muss und er gleich eins wieder mitnehmen soll. Ich nickte, bezahlte und schon war ich Besitzer eines Dr. Neuhaus Smarty 28.8 TI. Ein klobiger rechteckiger Kasten, soweit ich es noch in Erinnerung habe, war es ein schwarzes Aluminiumgehäuse mit grünen LEDs. Und alles was folgte, ließ mich das Rechnungsdatum nicht vergessen – 01.07.1996.
Das Rücksenden machte offensichtlich keine Probleme, denn ich hatte ja das Päckchen direkt beim UPS-Mann bezahlt. Dachte ich mir so… Als dann, fast auf den Tag genau, zwei Jahre später ein Brief eintraf. Bei Durchsicht offener Posten wäre wohl aufgefallen, dass noch ein Betrag in Höhe von xxx,xx DM offen sei. Ich sollte so schnell wie möglich begleichen.
Im ersten Moment hatte ich überhaupt keine Ahnung was ich mit dem Rechnungsbetrag anfangen soll. Der Sachverhalt mit den zwei gelieferten Modems war mir zu dem Zeitpunkt entfallen. Also bat ich um eine Rechnungskopie der nicht gezahlten Rechnung. Kopie erhielt ich keine, dafür ein Schreiben eines Rechtsanwalts, der mit der Einziehung des Betrages im Zuge der Insolvenz der Firma beauftragt war. Mittlerweile hatte ich mich an die Geschichte mit den zwei Modems erinnert und ich antwortete mit der Schilderung des Sachverhalts und der Bitte um Klärung. Auf diese Weise gingen etliche Schreiben hin und her und dann war erstmal Ruhe. Dachte ich…
Wie Lionel Hutz bei den Simpsons schon so treffend bemerkte: „Wenn die Welt noch etwas braucht, dann sind es noch mehr Anwälte“. Denn so ziemlich ein Jahr später meldete sich Rechtsanwalt No. 2, der als Insolvenzverwalter eingesetzt worden war und wiederum den offenen Betrag anmahnte. Ich schickte ihm nochmal den gesamten Briefverkehr zwischen mir und Rechtsanwalt No. 1 zu. Dank dieser Papierflut kam nie wieder eine Reaktion von diesem Rechtsanwalt.
Wer diesen Satz so liest wird sicherlich ahnen, was jetzt kommt – richtig – es schaltete sich ein Vierteljahr später Rechtsanwalt No. 3 ein und teilte mir mit, dass er jetzt Insolvenzverwalter ist. Mittlerweile war ich von dem Vorfall schon so angenervt, dass meine Antwort ziemlich kurz und lapidar ausfiel, indem ich schrieb, dass ein Päckchen was per Nachnahme geliefert wird, bei Annahme immer bezahlt ist und wenn ein Betrag offen ist, dann kann es nicht ausgehändigt worden sein. Und wenn er weitere Fragen hat, soll er sich an seine Kollegen wenden, die vorher Insolvenzverwalter waren.
Ende vom Lied: Entschuldigt hat sich keiner, vielleicht hätte ich es mit Humor nehmen sollen.